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Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen  und ähnlichen Leistungen durch Eucunia, Inc. über die Internet-Plattformen eucunia.com, eucunia.de und zinsenlos.de
§ 1   Geltungsbereich - Vertragsgegenstand
(1)  Diese AGB gelten ausschließlich für die Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen durch Eucunia, Inc., 1821 Logan Avenue, Cheyenne, WY 82001, USA (nachfolgend bezeichnet als: Eucunia). Die vorliegenden Bedingungen betreffen sämtliche Leistungen, die im Zusammenhang mit der Buchung, der Vermittlung und Lieferung von Produkten und Dienstleistungen  stehen.
 
(2)  Der durch Anfrage und entsprechende Annahme zustandegekommene Vermittlungsvertrag ist als entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag einzuordnen.
(3)  Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von den folgenden Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Eucunia nicht an, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zur Geltung der Geschäftsbedingungen des Kunden vor. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Eucunia in Kenntnis entgegenstehender oder von den folgenden Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vollständig erbringt.
§ 2  Vertragsschluss - Gesamtpreishaftung
(1)  Durch die Buchungsanfrage und die entsprechende Annahme durch Eucunia bzw. durch die jeweiligen Produkthersteller und Dienstleister können zwei Verträge zustande kommen:
- ein Vermittlungsvertrag mit Eucunia
- der vermittelte Vertrag mit dem Produkthersteller und Dienstleister (Reiseveranstalter, Kreditvermittler etc.)
(2)  Der Vertrag zur Vermittlung von Leistungen gemäß § 1 kommt auf elektronische Bestellung des Kunden mittels der Internetbestellformulare von Eucuniaund entsprechende elektronische Annahme durch Eucunia zustande.
(3)  Die Buchungsanfrage ist verbindlich und wird nach Zugang und kurzer Prüfung durch Eucunia in der Regel angenommen. Der Eingang der Buchungsanfrage wird durch eine automatisierte eMail des Systems bestätigt; diese ist nicht zu verwechseln mit der eMail, in der die Annahme des Auftrages erklärt wird. Der Inhalt beider letztgenannten eMails kann auch in einer eMail erfolgen. Sollte die bestellte Anzahl von Produkten und Dienstleistungen  in der gewählten Preiskategorie nicht mehr vorhanden sein, so wird der Kunde unverzüglich benachrichtigt.
(4)  Unmittelbar nach Zustandekommen des Vermittlungsvertrages beginnt Eucunia mit der Durchführung des Vermittlungsvertrages. So werden Produkten und Dienstleistungen  und ähnliche Leistungen in entsprechender Anzahl unwiderruflich aus dem System des Produkthersteller und Dienstleisters gebucht. Mit dieser Ausbuchung ist der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Produkthersteller und Dienstleister- letzterer vertreten durch Eucunia - zustande gekommen. Der Produkthersteller und Dienstleister oder Eucunia als dessen Vertreter erklären die Annahme gegenüber dem Kunden. Dies kann durch Fernkommunikationsmittel oder durch Zusendung von entsprechenden Unterlagen geschehen.
(5)  Klarstellung:
Eucunia wird lediglich Vertragspartner des Vermittlungsvertrages, da sie lediglich das Zustandekommen der Verträge zwischen dem Kunden und dem Produkthersteller und Dienstleister (Reiseveranstalter, Kreditvermittler etc.) vermittelt.
§ 3  Zahlung - Versand
(1)  Der Kunde hat den angegebenen Preis, der gegebenenfalls die gesetzliche Mehrwertsteuer enthält, zu bezahlen. Der Preis wird fällig, sobald zwischen dem Kunden und dem Produkthersteller und Dienstleister ein Vertrag zustande gekommen ist und der Kunde die Möglichkeit hatte, hiervon Kenntnis zu erlangen.
(2)  Zahlungen können durch die auf der Internetseite angegebenen Zahlungsweisen erfolgen. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, so ist der Kunde verpflichtet, die übergebenen Berechtigungspapiere unverzüglich zurückzusenden und die entstandenen Kosten zu ersetzen.
(3)  Der Kunde ist grundsätzlich vorleistungspflichtig. Die Produkten und Dienstleistungen  werden erst nach Zahlungseingang an den Kunden übergeben, außer die Zahlungsweise per Rechnung ist ausdrücklich vereinbart.
(4)  Das Eigentum an den Produkten und Dienstleistungen  geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, so ist der Kunde verpflichtet, die Eintrittskarte unverzüglich zurückzusenden und die entstandenen Kosten zu ersetzen.
(5)  Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Eucunia anerkannt sind.
§ 4  Bei Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
(1)  Eucunia beginnt unverzüglich nach Zustandekommen des Vermittlungsvertrages (d.h. nach Annahme durch Eucunia) mit dessen Durchführung, indem sie die Anfrage an die Produkthersteller und Dienstleister weiterleitet. Ein Widerrufsrecht des Kunden gegenüber Eucunia besteht deshalb nur bei Produkten und Dienstleistungen, für die dies in besonderen Geschäftsbedingungen für die jeweiligen Produkte und Dienstleistungen angegeben wird, weil nach § 312 b Abs. 3 Ziff. 6 die Vorschriften über Fernabsatzverträge für die vertragsgegenständlichen Leistungen keine Anwendung finden.
§ 5  Stornierung und Umbuchung
(1)  Eine Rückgabe von Produkten und Dienstleistungen  an Eucunia ist nicht möglich, da Eucunia die Produkten und Dienstleistungen  nach Ausbuchung aus dem System nicht zurückgeben kann. Rückgabeverlangen sind daher direkt an den jeweiligen Vertragspartner des vermittelten Vertrages (Veranstalter) zu richten.
(2)  Sollte das vermittelte Produkt nicht geliefert oder die vermittelte Dienstleistung nicht erbracht werden können, aus welchen Gründen auch immer, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit sonstiger von der Eucunia an den Kunden vermittelter Verträge.
(3)  Hinweis zu vermittelten Beherbergungsverträgen
Sofern Eucunia dem Kunden einen Beherbergungsvertrag mit vermittelt hat, so kann der Kunde von diesem vermittelten Beherbergungsvertrag zurücktreten (Stornierung) oder diesen umbuchen.
Sofern der Vermittlungsvertrag über die Internet-Plattform der Eucunia geschlossen wurde, gelten die Stornierungsbedingungen der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen
AGB für die Vermittlung von Unterkünften durch Eucunia über die Internet-Plattformen.
§ 6  Gewährleistung
(1)  Die Angaben und Auskünfte der Eucunia beruhen auf Aussagen der jeweiligen Produkthersteller und Dienstleister. Eucunia übernimmt keine Gewähr dafür, dass diese Angaben zutreffend sind.
(2)  Eucunia übernimmt weiterhin keine Gewähr für die vermittelten Leistungen, insbesondere nicht für den Inhalt, die Durchführung, den Ablauf oder die Qualität von Leistungen oder Veranstaltungen oder für die Richtigkeit der vom Produkthersteller und Dienstleister übermittelten Informationen. Allein die Produkthersteller und Dienstleister sind hierfür verantwortlich.
§ 7  Haftung
(1)  Die Haftung der Eucunia und ihrer Erfüllungsgehilfen für Pflichtverletzungen des Vermittlungsvertrages sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden, bei Ansprüchen wegen Verletzung von  vertragswesentlichen Verpflichtungen bei Arglist und bei Beschaffenheitsgarantien. Insoweit haftet Eucunia für jeden Grad des Verschuldens.
(2)  Die Haftung der Eucunia für Nichtkörperschäden aus dem Vermittlungsvertrag heraus ist je Kunde auf den Preis der vermittelten Leistung beschränkt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
(3)  Sofern der Kunden kein Endverbraucher ist, beschränkt sich die Haftung der Eucunia zudem auf den Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens.
§ 8  Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Eucunia ist berechtigt, Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, welche die jeweilige Leistung durchführen.
§ 9  Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Schadensersatzansprüche gegen Eucunia wegen Pflichtverletzungen verjähren innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs und Kenntnis des Kunden vom Entstehen des Anspruchs. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden, bei Ansprüchen wegen Verletzung von vertragswesentlichen Verpflichtungen, bei Arglist oder bei Verletzung von Beschaffenheitsgarantien. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10  Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber Eucunia oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform (Brief, Fax, eMail).
§ 11  Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand
(1)  Soweit sich aus dem Vermittlungsvertrag mit der Eucunia nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort für den Vermittlungsvertrag die Betriebsstätte der Eucunia.
(2)  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollte der Kunde Verbraucher sein, so gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht spezielle Verbraucherschutzschriften im Heimatland des Kunden günstiger sind (Art. 29 EGBGB).
(3)  Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlich Gerichtsstand die Betriebsstätte der Eucunia. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland hat, aber nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt. Eucunia ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 12  Hinweis auf AGB von Produkthersteller und Dienstleistern
(1)  Die AGB des jeweiligen Produkthersteller und Dienstleisters (Reiseveranstalter, Kreditvermittler etc.) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen den Kunden und dem Produkthersteller und Dienstleister. Sie sind daher im Falle einer wirksamen Einbeziehung Vertragsbestandteil des jeweils vermittelten Vertrages. Andernfalls gelten im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Produkthersteller und Dienstleister die gesetzlichen Regelungen.
(2)  Der Kunde hat sich vor dem Vermittlungsauftrag an Eucunia über die AGB der jeweiligen Produkthersteller und Dienstleister vollständig zu informieren.
Stand: 01.06.2010

Diese AGB können Sie hier herunterladen 
 


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